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„Open Source First" in der öffentlichen Vergabe

Gutachten des Bundestags stärkt souveräne Softwarebeschaffung

Ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages schafft Klarheit in einer seit Jahren kontrovers diskutierten Frage: Dürfen öffentliche Auftraggeber in Ausschreibungen Open Source Software bevorzugen oder sogar vorgeben? Die Antwort lautet: Ja, wenn dies sachlich begründet, transparent und verhältnismäßig erfolgt. Damit liefert das Gutachten eine wichtige rechtliche Einordnung und stärkt den Handlungsspielraum der öffentlichen Hand bei der Beschaffung offener Software. 

Statt politische Bewertungen vorzunehmen, analysiert das Gutachten systematisch die geltenden vergaberechtlichen Grundlagen: Von den europäischen Vergaberichtlinien über das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die Vergabeverordnung bis hin zur aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auf dieser Grundlage kommt es zu einer klaren Schlussfolgerung: Open Source First ist keine vergaberechtliche Ausnahme, sondern kann bei entsprechender Begründung ein zulässiger und sinnvoller Beschaffungsansatz sein. 

Dabei macht das Gutachten deutlich: Eine pauschale politische Festlegung auf Open Source reicht zwar nicht aus. Sehr wohl können jedoch objektive Gründe wie IT-Sicherheit, Interoperabilität, langfristige Weiterentwicklungsfähigkeit oder die Vermeidung von Herstellerabhängigkeiten (Vendor Lock-in) eine entsprechende Vorgabe rechtfertigen. Genau diese Aspekte gehören heute zu den zentralen Herausforderungen einer nachhaltigen digitalen Verwaltung.  

Hier geht es zum Gutachten 

Vendor Lock-in als Vergaberisiko 

Besonders bemerkenswert ist die Einordnung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten Vendor Lock-in. Demnach müssen öffentliche Auftraggeber bereits bei der ersten Beschaffung berücksichtigen, ob ihre Entscheidung langfristig zu einer Abhängigkeit von einem einzelnen Hersteller führt. Wer sich ohne ausreichende Prüfung für eine proprietäre Lösung entscheidet und dadurch spätere Wartungs-, Weiterentwicklungs- oder Migrationsleistungen faktisch nur noch vom ursprünglichen Anbieter beziehen kann, schafft diese Abhängigkeit unter Umständen selbst und kann sich bei späteren Direktvergaben nicht einfach auf technische oder rechtliche Ausschließlichkeitsrechte berufen.  

Das Gutachten macht damit deutlich: Digitale Souveränität ist nicht nur eine strategische oder politische Zielsetzung, sondern kann bereits bei der Erstbeschaffung vergaberechtlich relevant sein. Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, die langfristigen Folgen ihrer Beschaffungsentscheidungen mitzudenken und vermeidbare Herstellerabhängigkeiten möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen.  

Genau hier liegt die besondere Bedeutung von Open Source First. Offene Software, offene Standards und umfassende Nutzungsrechte am Quellcode schaffen die Voraussetzungen dafür, dass öffentliche Stellen Software auch künftig weiterentwickeln, warten oder durch andere Dienstleister betreiben lassen können. Das stärkt nicht nur Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit, sondern reduziert zugleich die Gefahr vergaberechtlich problematischer Vendor-Lock-in-Situationen. Open Source wird damit von einer rein technischen oder politischen Option zu einem wichtigen Instrument einer vorausschauenden und rechtssicheren Beschaffungsstrategie.  

Rückenwind für die Ziele des CIVITAS/CORE 

Für den CIVITAS/CORE und den Civitas Connect e. V. ist das Gutachten weit mehr als eine juristische Einordnung. Es bestätigt einen zentralen Grundgedanken des Netzwerks: Die öffentliche Hand muss digitale Infrastrukturen so beschaffen und gestalten können, dass sie dauerhaft handlungsfähig bleibt. 

Mit dem CIVITAS/CORE setzt sich der Verein deshalb für offene digitale Ökosysteme ein, in denen Software, Daten und Schnittstellen nicht isoliert betrachtet werden, sondern als Bestandteile einer gemeinsamen digitalen Daseinsvorsorge. Offene Standards, interoperable Architekturen und Open Source schaffen die Grundlage dafür, dass Lösungen zwischen Kommunen, Ländern und anderen öffentlichen Einrichtungen nachgenutzt, gemeinsam weiterentwickelt und von unterschiedlichen Anbietern betrieben werden können. Das stärkt Wettbewerb, reduziert Abhängigkeiten und sorgt dafür, dass mit öffentlichen Mitteln geschaffene digitale Lösungen langfristig der Allgemeinheit zugutekommen. 

Genau diese Perspektive greift das Gutachten auf. Es macht deutlich, dass die Entscheidung für Open Source keine ideologische Präferenz ist, sondern auf objektiven Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Interoperabilität, IT-Sicherheit oder der Vermeidung von Vendor Lock-in beruhen kann. Damit wird deutlich: Open Source First ist nicht nur digitalpolitisch sinnvoll, sondern kann auch vergaberechtlich ein konsequenter und zukunftsorientierter Beschaffungsansatz sein. 

Das Gutachten schafft damit mehr als nur Rechtssicherheit. Es eröffnet öffentlichen Auftraggebern neue Handlungsspielräume, Beschaffungsentscheidungen konsequent an den Zielen digitaler Souveränität, Nachhaltigkeit und Interoperabilität auszurichten. Für den CIVITAS/CORE ist das ein wichtiges Signal: Die entscheidende Frage lautet nicht länger, ob Open Source First vergaberechtlich möglich ist, sondern wie offene digitale Infrastrukturen künftig zum Regelfall der öffentlichen Digitalisierung werden können. Diese Diskussion will der CIVITAS/CORE gemeinsam mit Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft weiter vorantreiben.